KONTAKT/IMPRESSUM
INHALTSVERZEICHNIS
Meerschweinchen haben grundsätzlich an den Vorderbeinen vier Zehen mit Krallen und
an den Hinterbeinen drei Zehen mit Krallen. Natürliche Möglichkeiten zum Abnutzen der
Krallen, eine regelmäßige Kontrolle des Krallenwachstums und damit entsprechend korrektes
Kürzen gehören zur Pflege der kleinen Nager selbstverständlich dazu um Erkrankungen
wie Ballenabszesse möglichst zu vermeiden.
Fehler in den Erbanlagen, welche meist durch Inzucht oder auch ungeregelter Vermehrung hervorgerufen
werden, können schließlich zu Fehlbildungen an den Zehen beispielsweise führen: In nebenan bebilderten
Beispiel handelt es sich um eine weitere, wenngleich auch verkümmerte Zehe mit Kralle an den Hinterbeinen
eines Meerschweinchens - aber dafür ohne Zehengelenk. Diese Fehlbildung an sich behindert ein
Meerschweinchen grundsätzlich nicht in seiner Lebensweise und stellt somit kein wirkliches Problem
dar und schränkt auch die Lebenserwartung nicht ein. Eine operative Entfernung einer überzähligen
Zehe ist nach unseren Beobachtungen nicht notwendig und auch nach Einholen von tierärztlichenen Meinungen
nicht wirklich empfehlenswert.
Meerschweinchen mit einer überzähligen Zehe können ein normales Leben führen. Allerdings sollte an dieser
Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass man ein Meerschweinchen mit einer erblich bedingten Fehlbildung nicht
zur Zucht einsetzen sollte bzw. natürlich auch vermieden werden muss, dass eine Verpaarung unbewusst
passiert: Deshalb ist es unbedingt wichtig bei der Vergesellschaftung solcher Meerschweinchen in einer Gruppe
genauestens auf die Geschlechterauswahl zu achten.